Gesundheitskontrollen der Kunden können nicht bei Handelsmitarbeitern liegen
Händler sind keine Exekutivorgane. Polizei soll Einhaltung der Regelung – wie von der Bundesregierung angekündigt – stichprobenartig überprüfen.
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© Stephan Doleschal
Der dritte Lockdown endet bekanntlich nur für jene Personen tatsächlich am 17. Jänner, die sich entsprechend „freitesten“ lassen. Für alle, die keinen freiwilligen Corona-Test machen möchten, gilt der Lockdown hingegen bis 24. Jänner. In der Woche von 18. bis 24. Jänner ist ein Einkauf im stationären Handel nur dann möglich, wenn die Kundin bzw. der Kunde einen entsprechenden negativen Covid-Test vorweisen kann. Die Polizei wird die Einhaltung dieser Regelung durch stichprobenartige Überprüfungen kontrollieren – so die Aussage der Bundesregierung bei der Bekanntgabe des dritten harten Lockdowns.
Überrascht und verwundert zeigt sich der österreichische Handel heute über aktuelle Aussagen aus dem Innenministerium, wonach sowohl Händler als auch Gastronomen ab 18. Jänner Freitests vor dem Geschäft oder Lokal selbst kontrollieren sollen. „Die Gesundheitsbehörde muss für gesundheitsbehördliche Kontrollen zuständig bleiben. Weder für den Handel noch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine weitere Zusatzbelastung zumutbar. Daher appellieren wir an die Bundesregierung, am bereits zugesicherten Ablauf festzuhalten“, stellt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will klar.
Vielmehr braucht es jetzt eine Freitest-Strategie für die 490.000 Beschäftigten im Non-Food Handel, damit diese überhaupt ordnungsgemäß öffnen können.
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